Jahrzehntelang wehrten sich jenische Eltern erfolglos gegen die Wegnahme ihrer Kinder. Erst eine Pressekampagne bewirkte 1973 das Ende der Aktion «Kinder der Landstrasse», deren Folgen jedoch bis heute andauern.
In der Propaganda der Pro Juventute und während langer Zeit auch in der Presse wurde das als «Kampf» beschriebene Vorgehen gegen die fahrende Lebensweise als grosser Erfolg ausgegeben. Das Vorgehen wurde mit wissenschaftlichen Studien legitimiert. Widerstand leisteten hauptsächlich die betroffenen Eltern. Sie setzten sie sich auch mit rechtlichen Mitteln zur Wehr, oft mit Hilfe von Anwälten. Ihre Rekurse und Beschwerden gegen die Entscheide der Vormundschaftsbehörden blieben aber ohne Erfolg. Das hatte mit den Verfahren zu tun, die nur ungenügenden Rechtsschutz boten. Die Rechtsmittelinstanzen nahmen in der Regel keine eigenen Abklärungen vor und stützten sich hauptsächlich auf die unter Mitwirkung der Pro Juventute angelegten Akten der Behörden. Auch bei der Presse fanden die Eltern zwar Gehör, aber diese begnügte sich lange Zeit mit den Rechtfertigungen der Pro Juventute. Erst die kritische Berichterstattung von Hans Caprez im «Schweizerischen Beobachter» sorgte in der Öffentlichkeit für Empörung und bewirkte 1973 schliesslich das Ende der Aktion.
Die Jenischen kämpften in der Folge mit Unterstützung der Medien sowie Stimmen aus Politik und Gesellschaft für eine Aufarbeitung und «Wiedergutmachung» der diskriminierenden Praktiken der Pro Juventute und der Behörden. Der politische Prozess erwies sich aber aufgrund der föderalen Struktur in der Schweiz als schwierig und äusserst langwierig. Kantone, Gemeinden und Pro Juventute schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Der Bund richtete 1981 eine Studienkommission ein, an der auch Jenische beteiligt waren und die 1983 ihren ersten Bericht vorlegte. 1986 konnten die umfangreichen, von der Pro Juventute angelegten Vormundschaftsakten aufgrund einer verwaltungsrechtlichen Beschwerde ins Bundesarchiv überführt werden. Im gleichen Jahr entschuldigte sich Bundespräsident Alphons Egli für die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Aktion «Kinder der Landstrasse». 1987 folgte die Entschuldigung der Pro Juventute. Das Parlament bewilligte schliesslich 11 Millionen Franken zur «Wiedergutmachung». Die Betroffenen erhielten jedoch höchstens je 20’000 Franken. Die finanzielle Entschädigung hatte symbolischen Charakter. Zusammen mit der Entschuldigung bildete sie die Anerkennung des erfahrenen Unrechts und Leids.
Nach der Auflösung des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» schlossen sich die Jenischen in Organisationen zusammen und kämpfen seither für ihre Rehabilitierung und die Anerkennung ihrer Lebensweise und Kultur. Die unterschiedliche Selbstbezeichnung als «Zigeuner» oder «fahrendes Volk» zeugen von der Suche nach der eigenen Identität und Zugehörigkeit. Zu den Forderungen der Jenischen gehörte stets auch die historische Aufarbeitung ihrer Geschichte in der Schweiz, wozu in der Zwischenzeit einige Publikationen vorliegen.
Es waren und sind gerade auch vom «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» Betroffene, die dazu beitragen, dass die alten Handwerke und die jenische Sprache wieder gepflegt und traditionelle Feste wieder gefeiert werden. In literarischen Selbstzeugnissen kommt das erstarkte Selbstbewusstsein ebenso zum Ausdruck wie das unermessliche Leid, das ihnen widerfahren ist, und die Suche nach ihrer Identität. Für sie ist die Vergangenheit nicht einfach Geschichte, sie ist Teil ihres Lebens.
1998 anerkannte die Schweiz als einziges Land in Europa die Fahrenden als nationale Minderheit. Seit 2016 wird offiziell die Selbstbezeichnung Jenische und Sinti verwendet. Mit der von ihren Organisationen geforderten Anpassung wird nicht zuletzt auch der Umstand berücksichtigt, dass die meisten Jenischen sesshaft sind und deshalb nicht nur von Fahrenden die Rede sein kann. Trotz dem Minderheitenstatus bleibt die jenische Kultur und Sprache aber bedroht. Auch gibt es noch immer zu wenig Stand- und Durchgangsplätze für Jenische und Sinti mit fahrender Lebensweise.
Ende 2021 sind verschiedene Organisation der Jenischen und Sinti mit der Forderung an den Bundesrat gelangt, die systematischen Wegnahmen von Kindern aus jenischen und Sinti Familien als «kulturellen Genozid» anzuerkennen. Das Bundesamt für Kultur hat im Frühling 2024 zur Klärung der Frage beim Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass es sich nicht um einen «Genozid», sehr wohl aber um ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» handelt. Aus völkerrechtlicher Perspektive ist dies ein nicht weniger schwerwiegendes Vergehen. Vor dem Hintergrund dieser neuen Erkenntnis bekräftigte der Bundesrat am 21. Februar 2025 zwar lediglich seine bereits erfolgten Entschuldigungen. Er bestätigte aber die Mitverantwortung des Bundes und sprach sein Bedauern für das verursachte Leid aus. Was das Gutachten und die Anerkennung der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch den Bundesrat für Konsequenzen haben, ist derzeit noch unklar. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider beabsichtigt, das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Organisationen der Jenischen und Sinti zu beraten.