Text: Sara Galle
Ursprünglich als nationale Aufgabe verstanden, beschränkte sich die Aktion «Kinder der Landstrasse» schliesslich auf einige Kantone und Gemeinden. Betroffen waren jenische Familien, die dort heimatberechtigt waren.
Von den 586 von Alfred Siegfried und Clara Reust betreuten Kindern stammten 90 Prozent aus lediglich vier Kantonen, rund die Hälfte aus Graubünden. Fast je 100 Kinder kamen aus den Kantonen Tessin und St. Gallen, weitere beinahe 40 Kinder aus dem Kanton Schwyz.
Jenische gab und gibt es aber auch in anderen Regionen. Dieser Befund zeigt vielmehr, wo Behörden am häufigsten mit der Pro Juventute zusammenarbeiteten. Nicht zufällig kamen die meisten der betroffenen Kinder aus Graubünden, der damals als einziger Kanton über eine institutionalisierte sogenannte «Vagantenfürsorge» verfügte. Diese sah zum einen die Ansiedlung der im Gesetz als «Vaganten» bezeichneten Familien vor, die jedoch häufig am Widerstand der Gemeinden scheiterte. Die Gemeinden wehrten sich gegen den Zuzug jenischer Familien. Die Fürsorge konzentrierte sich deshalb auf die zweite Massnahme: die Wegnahme der Kinder aus ihren Familien. Die Pro Juventute profitierte von der abwehrenden Haltung der Gemeinden gegenüber Jenischen. In anderen Worten: Die Gemeinden förderten mit ihrer Haltung die Wegnahme und Fremdplatzierung jenischer Kinder.
Die betroffenen Kinder stammten aus wenigen Familien und Familienverbänden aus bestimmten Gemeinden, auf deren Zusammenarbeit die Pro Juventute zählen konnte. Über 80 Prozent der Kinder sind Geschwister oder miteinander verwandt, und in 100 Fällen war bereits ein Elternteil von der Aktion betroffen gewesen. Alfred Siegfried zählte kurzerhand diejenigen Familien zum «fahrenden Volk», deren Angehörige er bereits in seiner Kartei registriert hatte. Teilweise fertigte er auch Familienstammbäume an. Die Angaben über die Familien erhielt er von unterschiedlichsten Informanten. Meist blieben die Informationen unüberprüft und wurden für die Anschuldigungen gegenüber den Eltern zuhanden der Behörden auch gezielt ausgewählt. Für die Pro Juventute waren Eltern jenischer Herkunft grundsätzlich nicht in der Lage, ihre Kinder zu erziehen. Deshalb kamen Kindswegnahmen auch bei jenischen Familien vor, die in einem Haus wohnten. Viele Behördenmitglieder teilten die Vorurteile gegenüber den Jenischen. So mussten sich die Jenischen stets vor Eingriffen in die Familie und in ihr Leben fürchten. Sie wurden überwacht, kontrolliert, vorgeladen, verwarnt, weggewiesen und heimgeschafft.
Kinder aus jenischen Familien wurden auch von Behörden weiterer Kantone und Gemeinden sowie von privaten Institutionen wie etwa dem Seraphischen Liebeswerk fremdplatziert. Karitativen Organisationen kam aufgrund fehlender oder lückenhafter staatlicher Einrichtungen und Sozialversicherungen eine wichtige Funktion in der Fürsorge zu. Auch die meisten Institutionen, in denen die Pro Juventute die von ihr beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen platzierte, wurden von kirchlichen Organisationen und Privatpersonen geführt.
Wie viele Kinder aus jenischen Familien insgesamt in der Schweiz ihren Eltern weggenommen wurden, ist nicht untersucht. Gerade Kantone in der Inner- und Ostschweiz verfolgten ähnliche Praktiken, um die damals abschätzig als «Vaganten» bezeichneten Personen, denen sie einen «liederlichen Lebenswandel» oder «Arbeitsscheue» vorwarfen, zu disziplinieren und assimilieren. Der Kanton Graubünden war mit seiner institutionalisierten «Vagantenfürsorge» sowohl Vorbild als auch wichtigster Kooperationspartner der Pro Juventute.