Pro-Juventute-Briefmarken
Die Pro Juventute war in der Bevölkerung breit verankert und durch den Verkauf von Briefmarken schon jedem Schulkind bekannt.

Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse

Text: Sara Galle

Zwischen 1926 und 1973 nahm die Stiftung Pro Juventute in Zusammenarbeit mit den Behörden mehrere Hundert Kinder aus jenischen Familien ihren Eltern weg mit dem Ziel, die Kinder zu sesshaften und – in damaligen Worten – «brauchbaren» Menschen zu erziehen.

Ziele und Mittel

Die fahrende Lebensweise galt bereits im 19. Jahrhundert nicht nur als Gefahr für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft. Fahrende Jenische wurden als Bettler und Diebe verfolgt, ausgewiesen oder weggesperrt, ihre Kinder in Heime und Anstalten versorgt. Dem Kampf gegen diese Lebensweise verschrieb sich auch die 1912 gegründete Stiftung Pro Juventute. Ihr Mitarbeiter Alfred Siegfried, der das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» 1926 gründete und bis zu seiner Pensionierung 1958 leitete, sah nur eine Möglichkeit, um die Gefahr zu bannen: «Wer die Vagantität erfolgreich bekämpfen will», so schrieb er, «muss versuchen, den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen, er muss, so hart das klingen mag, die Familiengemeinschaft auseinander reissen. Einen anderen Weg gibt es nicht.» Siegfried beabsichtigte deshalb, alle «Vaganten» systematisch zu erfassen mit dem Ziel, ihnen die Kinder wegzunehmen und unter Zwang an ein sesshaftes Leben zu gewöhnen. Die Pro Juventute sollte diese Aufgabe übernehmen, weil sich gemäss Alfred Siegfried keine Behörde für die Fahrenden als zuständig erachtete. Tatsächlich waren aber viele der von der Pro Juventute erfassten jenischen Familien sesshaft. Alfred Siegfried sicherte sich mit den «Kindern der Landstrasse» vielmehr eine vermeintlich klar definierte Aufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe, die zunehmend vom Staat und spezialisierten Fachorganisationen übernommen wurde.

Grundlagen und Vorgehen

Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen bildeten die Kindesschutzmassnahmen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, das 1912 in Kraft trat. Demnach hatten die Behörden in die Familie einzugreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet war. Das Gesetz erlaubte auch präventive Massnahmen. Alfred Siegfried warf den Eltern vor, ihre Pflichten zu vernachlässigen, beantragte bei den Behörden den Entzug des elterlichen Sorgerechts und liess sich zum Vormund der Kinder ernennen.

Für sein Vorhaben konnte Alfred Siegfried auf das dichte Netzwerk der Pro Juventute zurückgreifen. Die Informationen über die Familien beschaffte er sich bei Behörden, der Polizei, bei Lehrern und Pfarrern, Nachbarn, Verwandten und Mitarbeiterinnen der Pro Juventute. Es kam aber auch vor, dass Behörden die Pro Juventute mit der Fremdplatzierung jenischer Kinder betrauten.

Die in der Deutschschweiz zumeist kommunalen oder auf Kreis- und Bezirksebene angesiedelten Vormundschaftsbehörden waren mit wenigen Ausnahmen Laiengremien. Partikulare Interessen bestimmten ihre Entscheide. Einmal sahen die Behördenmitglieder in den Kindswegnahmen eine Investition in die Zukunft, ein anderes Mal hauptsächlich eine Kostenfolge für die Gemeinden. In über der Hälfte der aktenkundigen Fälle kam eine Zusammenarbeit mit der Pro Juventute nicht zustande. Für jenische Familien bedeutete diese willkürliche Praxis, in ständiger Angst zu leben, dass ihnen die Kinder weggenommen werden.

Die Pro Juventute war die damals grösste, renommierteste und einzige Jugendschutzorganisation, die in der ganzen Schweiz aktiv war. In Stiftungsrat und -kommission hatten namhafte Persönlichkeiten Einsitz. Den Vorsitz übte ein amtierender oder ehemaliger Bundesrat aus. Dank der dezentralen Struktur und dem Verkauf von Briefmarken mit Wertzuschlag war die Stiftung auch in der Bevölkerung gut verankert. Es fanden sich deshalb rasch auch Gönnerinnen und Gönner, die das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» finanziell unterstützen. Von 1930 bis 1967 beteiligte sich der Bund mit einer jährlichen Subvention an den Kosten. Die Unterbringung der Kinder mussten die Gemeinden finanzieren. Die Pro Juventute übernahm einen Teil der Kosten. Die Ernennung Alfred Siegfrieds zum Vormund bedeutete neben der finanziellen auch eine personelle Entlastung der Gemeinden; so waren private Vormunde nur schwer zu finden und Berufsvormundschaften gab es zumeist nur in den Städten. Zudem war die Pro Juventute bestrebt, kostengünstige Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Die berücksichtigten Heime und Anstalten wurden grossteils von Ordensschwestern für «Gottes Lohn» geführt und finanzierten sich teilweise über dazugehörige Landwirtschaftsbetriebe, Werkstätten oder Wäschereien, in denen die Kinder und Jugendlichen arbeiten mussten.

Verantwortliche Personen

Alfred Siegfried (1890–1972) arbeitete seit 1924 auf dem Zentralsekretariat der Pro Juventute. 1927 übernahm er die Leitung der wichtigsten und grössten Abteilung «für das Schulkind», der er bis 1958 vorstand. Problematisch an seiner Anstellung ist, dass er kurz davor den Schuldienst hatte aufgeben müssen, weil ihn das Basler Strafgericht wegen «unzüchtiger Handlungen» mit einem Schüler verurteilt hatte. Mit Alfred Siegfried wurde ein verurteilter Sexualstraftäter zum Berufsvormund von Hunderten Kindern. Auch ehemalige Mündel bezichtigten Alfred Siegfried des sexuellen Missbrauchs. Zu weiteren Verurteilungen kam es jedoch im Unterschied zu seinem Nachfolger Peter Doebeli nicht. Dieser wurde 1963 vom Zürcher Obergericht wegen sexueller Übergriffe auf Schutzbefohlene zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Zu seinen Opfern zählten auch zwei «Kinder der Landstrasse». Clara Reust (1916–2000), die ab 1959 die Beistand- und Vormundschaften über die «Kinder der Landstrasse» übernahm, war zuvor beim katholischen Seraphischen Liebeswerk in Luzern tätig gewesen. Als Vormunde waren die Genannten für das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Sie führten nicht nur ein strenges Regime gegenüber ihren Mündeln, sondern brachten diese auch in Heimen und bei Pflegefamilien unter, in den es teilweise nachweislich zu schweren Formen von Gewalt gegenüber den Kindern kam. Der Schutz der Kinder und die Aufsicht der zuständigen Behörden über die Vormunde und Heime waren ungenügend oder fehlten mitunter gänzlich.

Alfred Siegfried
Alfred Siegfried führte zeitweise über 250 Vormundschaften. Einige Mündel verbrachten mit ihm den Sommer in der Ferienkolonie in Waltensburg im Bündner Oberland.