Text: Sara Galle
Die «Kinder der Landstrasse» wurden von ihren Vormunden in Pflegefamilien, meist aber in Heimen und Anstalten platziert und waren oft mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt.
Die Absicht der Pro Juventute war es, die «Vagantenkinder» bei «rechtschaffenen» Pflegefamilien unterzubringen. Doch bald zeigte sich, dass nicht genügend Familien zur Aufnahme dieser Kinder bereit waren. Die meisten Mündel platzierten Alfred Siegfried und Clara Reust deshalb in Kinderheime und Erziehungsanstalten. Als Begründung führten sie allerdings meist den schwierigen Charakter oder mangelnde Intelligenz an.
Fast alle «Kinder der Landstrasse» wurden von Experten begutachtet. Über 100 Mündel wurden dafür in Beobachtungsstationen und psychiatrische Kliniken eingewiesen. Aufgrund ihrer Abstammung galten die «Vagantenkinder» als erblich belastet und wurden vorwiegend in Heimen für Schwererziehbare oder Minderbegabte untergebracht. Die Vormunde besuchten ihre Mündel in der Regel einmal im Jahr. Ihre Anordnungen stützten sie hauptsächlich auf die Berichte der Pflegeeltern und Heime.
Nur wenige konnten einen Beruf erlernen. Die meisten arbeiteten nach der Schule als Knechte und Mägde bei Bauernfamilien oder als Dienstboten in privaten Haushalten.
Oft ausgenutzt und missbraucht, rissen viele Jugendliche aus. Auf Antrag ihres Vormundes wurden über 250 Mündel in Arbeits- und Zwangserziehungsanstalten eingewiesen. Mehr als ein Viertel blieb über das Mündigkeitsalter hinaus bevormundet.
Viele «Kinder der Landstrasse» und ihre Familien wurden in schlimmster Weise verunglimpft und diskriminiert, vielfach sogar als Kriminelle und psychisch Kranke abgestempelt und interniert.