Wiedergutmachung: Behördenopfer können Entschädigung beantragen

06. Gennaio 2017

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben lange darauf gewartet: Ab sofort können sie Anträge auf eine finanzielle Entschädigung einreichen.Ab Anfang 2017 können Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bundesamt für Justiz mit einem einfachen Gesuch ihren Anspruch auf ...

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben lange darauf gewartet: Ab sofort können sie Anträge auf eine finanzielle Entschädigung einreichen.Ab Anfang 2017 können Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bundesamt für Justiz mit einem einfachen Gesuch ihren Anspruch auf eine finanzielle Wiedergutmachung anmelden.

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