Für offizielle Halteplätze gilt das Schutzkonzept, das in
Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG und dem Bundesamt für Kultur BAK
erarbeitet und im Februar 2021 mit diesen beiden Bundesämtern aktualisiert wurde.
STANDARD-SCHUTZKONZEPT FÜR OFFIZIELLE HALTEPLÄTZE DER JENISCHEN, SINTI UND ROMA UNTER COVID-19