Förderung Kulturprojekte

Die Stiftung unterstützt Kultur

Das Bundesamtes für Kultur BAK hat der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende Mittel für einen Kulturfonds übertragen. Aus dem Fonds unterstützt die Stiftung Projekte, die der Mehrheitsgesellschaft die Minderheit der Fahrenden sichtbar machen. Jährlich stehen CHF 50'000 zur Verfügung. Gemäss dem Fondsreglement gilt es folgende Punkte zu beachten:

Kriterien:

  • Schweizer Fahrende sind Projektträger oder die Projekte müssen in enger Zusammenarbeit mit den Minderheiten entwickelt worden sein
  • Die unterstützten Projekte stehen im Zusammenhang mit der „Kultur der Minderheit“
  • Zeitliche Befristung der Projekte
  • Ausgeschlossen sind Beiträge an den ständigen Betrieb von Organisationen
  • Inhaltliche und fachliche Qualität
  • Ausstrahlung, Besucherpotenzial und Einzigartigkeit der Projekte

Verfahren:

Die Projektträger reichen eine Projektbeschreibung ein, in der das Zielpublikum und die Trägerschaft beschrieben sind. Ebenso sind ein Budget und Angaben über die Finanzierung einzureichen.

Nach Projektabschluss reichen die unterstützten Organisationen eine Abrechnung und eine Evaluation zuhanden des Stiftungsrates ein.

Stiftungsratsmitglieder, welche den Organisationen nahestehen, treten in den Ausstand.

Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag. Eine Beschwerde ist ausgeschlossen.

Die Stiftung macht im Jahresbericht bekannt, welche Projekte sie unterstützt hat. Bitte nehmen Sie vor der Einreichung eines Gesuchs Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.